Messeturm Frankfurt

neuer Innovativer Beruf

Endlich nach 22 Jahren.

Anleitung zur SELBSTHEILUNG bei fast allen Krankheiten als neuer innovativer Beruf im Gesundheitswesen.

Der Synergetik Profiler darf eine andere Sichtweise nutzen

Dies hat die Revision des OVG Lüneburg ergeben.

Im Übrigen darf dem Kläger bei dem von ihm vertretenen Ansatz zum wahren Entstehungsgrund von Krankheiten ohnehin keine Erlaubnis nach § 1 HPG erteil werden. Denn auch ein Heilpraktiker darf das Unterlassen der Inanspruchnahme notwendiger ärztlicher Hilfe nicht veranlassen oder stärken (vgl. VGH Mannheim, Beschl. V. 2.10.2008 – 9 S 1782/08 -, NJW 2009, 458 ff.), wie dies aber geschieht, wenn man – wie der Kläger – annimmt, Krankheiten seien nicht schulmedizinisch, sondern synergetisch zu heilen. Einem Bewerber, der im medizinischen Bereich solchen Fehlvorstellungen unterliegt und dementsprechend eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt, darf keine Erlaubnis nach § 1 HPG erteil werden

vgl. OVG Münster

Beschl. V. 20.11.2007 –12 A 3786/05 -, DVBI. 2008, 124 ff.).

Das BVerwG definiert in der Revision zum Urteil des OVG Lüneburg am 26. August 2010 in Leipzig

Die Kläger müssen, wenn sie Krankheiten behandeln wollen, selbst einschätzen können, ob ihre Methode gefahrlos angewandt werden kann oder ob die Grenzen ihrer Fähigkeiten überschritten sind und ein Arzt eingeschaltet werden muss”. Dafür müssen medizinische Grundkenntnisse da sein – also der kl. HP-Schein wurde gefordert.

lot of colorful medication and pills

Ärzte sollen Medikamente geben -
der Mensch mit seinem individuellen Schicksal ist nicht wichtig

Der Einsatz von Psychopharmaka wird auch juristisch gefordert, wie wir am Frankfurter Landgericht durch Dr. Immerschmitt 2010 erlebt haben

... Die Synergetiktherapie entspreche vor allem dem katathymen Bilderleben, einer anerkannten psychotherapeutischen Methode. Dabei werde sich Schlummerbilder bedient, die spontan in der Einschlafphase auftauchten. Durch Entspannung, die Ermunterung Bilder auftauchen zu lassen und Fragen werden unbewusste Konflikte symbolisch aufgearbeitet. Das katathyme Bilderleben eigne sich nicht für derart psychisch kranke Patienten, die zunächst Psychopharmaka benötigen, um therapiefähig zu werden. Bei diesen – so der Sachverständige MM (Mediziner und Psychiater) – können Kontraindikationen, sogenannte Dekompensationen auftreten, da diese Menschen sich bereits in einem veränderten Bewusstseinszustand mit verminderter Realitätskontrolle befänden. Auch nach der Einnahme von Psychopharmaka sei bei diesen Patienten die Wirkung abzuwarten und die Therapie unter Einbeziehung des behandelnden Arztes sorgfältig abzuwägen.

26. Große Strafkammer, Landgericht Frankfurt am Main

15.06.2010

Die Kammer sieht aufgrund der Vergleichbarkeit der Synergetiktherapie mit der psychotherapeutischen Methode des Katathymen Bilderlebens vergleichbare Gesundheitsgefahren wie sie bei Anwendung des katathymen Bilderlebens bestehen, jedenfalls bei denjenigen Klienten, die derart psychisch erkrankt sind, dass bei ihnen Psychopharmaka eingesetzt werden müssen.

Ferner sieht die Kammer aufgrund der psychoanalytischen Elemente der Konfrontation bzw. des Wiedererlebens traumatischer Erlebnisse der Synergetik, die von dem Sachverständigen Dr. MM beschriebene Gefahr der Vertiefung regressiver Prozesse, die auch zu gesundheitlichen Schädigungen führen kann. Denn die von der Angeklagten durchgeführte Synergetiktherapie beinhaltete keine Besprechung des in der Innenwelt Erlebten. Dass diese Gefahren hinlänglich wahrscheinlich sind, ergibt sich nach Ansicht der Kammer daraus, dass Dekompensationen in der Praxis der Psychotherapie auftreten. Deshalb werden sie gerade auch zum Gegenstand psychotherapeutischer Ausbildung gemacht

71 Jährige Synergetik Therapeutin angeklagt

Eine Praxis für Synergetik Therapie hatte die 71jährige Frankfurter Synergetik Therapeutin, die verurteilt wurde. Da wurden Äpfel mit Birnen verglichen.

Das Landgericht hatte anschließend 22 Freisprüche und 11 Verurteilungen ausgesprochen, die auch der BGH 2011 in Revision bestätige. Kranke Menschen darf man nicht heilen, nur Ärzte, die nach dem alten mechanistischen Weltbild Krankheiten beurteilen, als eine Fehlfunktion des Körpers oder der Psyche annehmen.

Bei den 22 Freisprüchen handelte es sich um Menschen, die Innenwelterfahrungen suchten oder Hintergründe ihrer Erkrankung aufdecken wollte, denn das Profiling „Das Wissen wollen Warum“ eine Krankheit da sei, wurde HP-Schein frei gestellt. Leider hatte der vom Gericht bestellte Gutachter Dr. Goldbeck, Mediziner und Psychiater, keine Ahnung von Innenweltreisen, denn er kannte den Begriff Synergetik noch nicht einmal !! Der Hessische Rundfunkt berichtete darüber. Leider auf einem sehr niedrigen Niveau !

Die Frankfurter Rundschau, berichtete 2010 ebenfalls über diese Gerichtsverhandlung sehr einseitig.
Offensichtlich wollen viele Menschen eine einseitige Darstellung nicht mehr honorieren und die Frankfurter Rundschau ging selbst einige Jahre später pleite.

„Wer Leser verascht, den bestraft das Leben“ – frei nach Gorbatschow.

Mainstreammedien müssen sich ständig anpassen und ihre Auflage an der Massenmeinung ausrichten. Und da heißt es wieder: Nur die Besten überleben. Und wenn die Frankfurter Rundschau solch einen Unsinn schreibt, verpasst sie gerade ihren eigenen potentiell möglichen Quantensprung der Erneuerung und stirbt – gerechterweise. Also schauen wir mal, wer durchkommt. Wer eine gute Resilienz hat. Das Zauberwort der Zukunft heißt nämlich: Resilienz.

Staatlich geprüft

Die Synergetik Methode von Bernd Joschko wurde von den höchsten Gerichten (16) überprüft und positiv bewertet –
Insgesamt beschäftigten sich ca 50 Richter damit

Deutsches Patentamt München, Bay. VGH, OVG Lüneburg, OLG München, OLG Frankfurt, VG München, VG Gießen, VG Darmstadt, VG Braunschweig, AG Wetzlar, VGH Baden-Würthemberg, Landgericht Frankfurt, Landgericht Limburg, Landgericht Ravensburg, VG Sigmaringen, BVerwG, BGH und BVerfG

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